Allgemeine Geschäftsbedingungen

für den Hotelaufnahmevertrag (AGBH 8.1)

 I. Geltungsbereich

1.1 Der Vertrag kommt durch die Auftragsannahme (Bestätigung) der Luisenhof Pagu GbR. („Hotel“) und dem Gast des Hotels („Gast“) zustande.

1.2 Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Zimmer sowie deren Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken bedürfen der vorherigen schriftlichen Zusage des Hotels in Textform, wobei das Recht zur Kündigung gemäß § 540 Absatz 1 Satz 2 BGB abbedungen wird.

1.3 Allgemeine Geschäftsbedingungen des Gastes finden nur Anwendung, wenn dies ausdrücklich in Textform vereinbart wurde.

 II. Vertragsanschluss, -partner

Vertragspartner sind das Hotel und der Gast. Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrags des Gastes durch das Hotel zustande. Für den Fall der Buchung über die hoteleigene Homepage kommt der Vertrag über Anklicken des Buttons „ZAHLUNGSPFLICHTIG BUCHEN“ zustande.

 

III. Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung

3.1 Das Hotel ist verpflichtet, die vom Gast bestellten Hotelzimmer bereitzuhalten und die sonstigen vereinbarten Leistungen zu erbringen.

3.2 Der Gast ist verpflichtet, für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen, die vereinbarten bzw. vom Hotel üblicherweise verlangten Preise zu zahlen. Dies gilt auch für die vom Gast veranlassten Leistungen und Auslagen des Hotels an Dritte.

3.3 Die vereinbarten Preise verstehen sich einschließlich der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden Steuern. Nicht enthalten sind lokale Abgaben, die nach dem jeweiligen Kommunalrecht vom Gast selbst geschuldet sind, wie zum Beispiel Kurtaxe. Bei Änderung der gesetzlichen Umsatzsteuer oder der Neueinführung, Änderung oder Abschaffung lokaler Abgaben auf den Leistungsgegenstand nach Vertragsschluss werden die Preise entsprechend angepasst.

Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und dem vereinbarten Anreisetag vier Monate und erhöht sich der vom Hotel allgemein für die vertragsgegenständlichen Leistungen berechnete Preis, so kann dieses den vertraglich vereinbarten Preis angemessen, höchstens jedoch um 10%, anheben.

3.4 Wünscht der Gast nachträglich Änderungen der Anzahl der bestellten Zimmer, sonstiger Leistungen des Hotels oder der Aufenthaltsdauer, so bedarf dies der Zustimmung des Hotels. Diese kann von einer Preiserhöhung abhängig gemacht werden.

3.5 Rechnungen des Hotels ohne Fälligkeitsdatum sind binnen 10 Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbar. Hat das Hotel dem Gast ein Zahlungsziel oder eine sonstige Kreditierung HOTEL LUISENHOF BAHNHOFSTRASSE 7 65185 WIESBADEN PHONE +49 611 39788100 RESERVATION +49 611397880

INFO@LUISENHOF-WIESBADEN.DE LUISENHOF-WIESBADEN.DE

SITZ DES HOTELBETRIEBS LUISENHOF BAHNHOFSTRASSE 7 65185 WIESBADEN  GERMANY GESCHÄFTSFÜHRUNG LOREDANA PAGU CHRISTIAN PAGU LUCIAN PAGU ST.-NR. 043 355 00445 UST-ID-NR. DE221800086 BANKVERBINDUNG NASSAUISCHE SPARKASSE IBAN DE27 5105 0015 0100 2359 94 BIC NASSDE55XXX RECHNUNGSANSCHRIFT HOTEL LUISENHOF BAHNHOFSTRASSE 7 65185 WIESBADEN GERMANY gewährt und gerät der Gast damit oder mit anderen Zahlungsverpflichtungen gegenüber dem Hotel in Rückstand, so können das Zahlungsziel und / oder die sonstige Kreditierung widerrufen und sämtliche Forderungen sofort fällig gestellt werden. Für Verzugszinsen gelten die gesetzlichen Regeln. Dem Gast bleibt der Nachweis eines niedrigeren, dem Hotel eines höheren Schadens vorbehalten.

3.6 Das Hotel ist berechtigt, bei Vertragsabschluss oder danach, unter Berücksichtigung der rechtlichen Bestimmungen eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung (z.B. Kreditkartengarantie) zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag schriftlich vereinbart werden.

3.7 Der Gast darf gegen Forderungen des Hotels nur mit Gegen-ansprüchen aufrechnen oder Zahlungen nur wegen solcher Gegenansprüche zurückbehalten, soweit die Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind oder mit den Ansprüchen des Hotels im Gegenseitigkeitsverhältnis stehen.

IV. Rücktritt/Kündigung („Stornierung“) des Gastes bzw Nichtinanspruchnahme der Leistungen des Hotels („No Show“)

4.1 Eine einseitige Lösung des Gastes von dem mit dem Hotel geschlossenen Vertrag ist nur möglich, wenn ein Rücktrittsrecht im Vertrag ausdrücklich vereinbart wurde oder ein gesetzliches Rücktritts- oder Kündigungsrecht besteht.

4.2 Bis zu deinem Tag vor Buchungsantritt kann der Gast eine kostenfreie Stornierung vornehmen ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche des Hotels auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Gastes erlischt, wenn er dieses nicht bis zum vereinbarten Termin gegenüber dem Hotel in Textform ausübt. In diesem Fall ist der Gast verpflichtet 80% des Preises der ersten Übernachtung zu entrichten.

4.3 Im Falle einer Nichtanreise ist der Gast verpflichtet 100% des Preises für die erste Übernachtung zu zahlen.

V. Rücktritt des Hotels

5.1 Falls und soweit zugunsten des Gastes ein Rücktrittsrecht vereinbart wurde, ist das Hotel innerhalb der für die Ausübung des Rücktrittsrechts vereinbarten Frist seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn dem Hotel Anfragen Dritter nach den vom Gast bestellten Zimmern vorliegen und der Gast auf Rückfrage des Hotels unter Mitteilung eines derartigen Sachverhalts nach angemessener Fristsetzung auf ein ihm eingeräumtes Rücktrittsrecht nicht verzichtet.

5.2 Falls und soweit mit dem Gast die Leistungen von Vorauszahlungen vereinbart ist und der Gast diese auch innerhalb einer vom Hotel gesetzten angemessenen Nachfrist nicht leistet, ist das Hotel nach seiner Wahl berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen.

5.3 Ferner ist das Hotel berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, insbesondere falls

5.3.1 Höhere Gewalt oder andere vom Hotel nicht zu vertretene Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen oder für das Hotel unzumutbar erschweren;

5.3.2 Zimmer schuldhaft unter irreführender oder falscher Angabe oder Verschweigen wesentlicher Tatsachen bestellt wurden, z.B. zur Person des Gastes, seiner Zahlungsfähigkeit oder zum Zweck des Aufenthalts;

5.3.3 Das Hotel begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Lieferungen und Leistungen des Hotels den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Hotels in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Hotels zuzurechnen ist;

5.3.4 Ein Verstoß gegen Ziff. 1.2 (Unter- und Weitervermietung) vorliegt.

VI. Zimmerbereitstellung, -übergabe und -rückgabe

6.1 Sofern im Einzelfall nichts Anderes ausdrücklich vereinbart wurde, hat der Gast innerhalb einer Zimmerkategorie keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer der gebuchten Kategorie.

6.2 Gebuchte Zimmer stehen dem Gast ab 14.00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Ein Anspruch auf frühere Bereitstellung ist ausgeschlossen.

6.3 Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer dem Hotel spätestens um 11.00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Für eine etwaige darüber hinaus gehende Nutzung ist die vorherige Rücksprache zwecks Verfügbarkeit mit dem Hotel nötig. Das Hotel kann dann eine Nutzungsentschädigung wie folgt beanspruchen: Bis 18.00 Uhr 50% des regulären Übernachtungspreises (Listenpreises), länger als 18.00 Uhr 100% des Listenpreises. Dem Gast steht es frei, dem Hotel nachzuweisen, dass diesem kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist. Dem Hotel steht der Nachweis eines höheren Schadens frei.

 

VII. Haftung des Gastes

7.1 Für Verlust im Hotelzimmer des Gastes und Beschädigungen des Hotelzimmers des Gastes, die während der Vertragsdauer eintreten, wird vermutet, dass der Gast diese schuldhaft verursacht hat, es sei denn, der Schaden liegt nachweislich im Verantwortungsbereich des Hotels oder ist nachweislich durch einen Dritten verursacht worden.

7.2 Das Hotel ist eine Nichtraucherunterkunft. Daraus erschließt sich, dass das Rauchen jeglicher Tabak-/Pfeifenarten im gesamten Gebäude (in den privaten sowohl als auch den öffentlichen Räumen) untersagt ist. Für den Fall, dass dieses Verbot nicht eingehalten wird, behält sich das Hotel das Recht vor einen Schadensersatzanspruch von bis zu 200,00 Euro zu beanspruchen.

7.3 Soweit das Hotel für den Gast auf dessen Veranlassung technische oder sonstige Einrichtungen von Dritten beschafft, handelt es in Vollmacht und für Rechnung des Gastes. Er haftet für die pflegliche Behandlung und ordnungsgemäße Rückgabe der Einrichtung und stellt das Hotel von allen Ansprüchen Dritter aus der Überlassung frei.

 

VIII. Mängel, Haftung, Verjährung und Haftung des Hotels

8.1 Sollten an den Lieferungen und Leistungen des Hotels Mängel auftreten bzw. die Leistungen gestört werden, hat der Gast des nach Feststellung unverzüglich – in jedem Fall vor der Abreise – zu rügen, damit das Hotel ggf. die Möglichkeit erhält, schnellstmöglich Abhilfe zu schaffen bzw. die Vertragsgemäßheit der Lieferungen und Leistungen herzustellen. Der Gast ist verpflichtet, das ihm Zumutbare dazu beizutragen und auch ansonsten einen etwaigen Schaden möglichst gering zu halten.

8.2 Soweit der Gast einen Stellplatz in der Hotelgarage – auch gegen Entgelt – in Anspruch nimmt, geschieht dies im Rahmen eines separaten Vertragsverhältnisses.

8.3 Weckaufträge werden vom Hotel unter Anwendung verkehrsüblicher Sorgfalt ausgeführt. Im Falle der Nicht- oder Schlechtausführung sind Schadensersatzansprüche jedoch ausgeschlossen, es sei denn, das Hotel hat vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt.

8.4 Nachrichten, Post und Warensendungen für den Gast werden mit der verkehrsüblichen Sorgfalt behandelt. Das Hotel übernimmt die Zustellung, Aufbewahrung und – auf ausdrücklichen Wunsch – gegen Entgelt die Nachsendung derselben. Im Falle der Nicht- oder Schlechterfüllung sind Schadensersatzansprüche jedoch ausgeschlossen, es sei denn, das Hotel hat vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt.

8.5 Für eine schuldhafte Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet das Hotel nach den gesetzlichen Vorschriften. Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, die den typischen Vertragszweck prägen, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf. Soweit dem Hotel weder grob fahrlässiges noch vorsätzliches Verhalten zur Last fällt, haftet es allerdings nur für den typischerweise eintretenden, vorhersehbaren Schaden. Wenn Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit auf einer schuldhaften Pflichtverletzung des Hotels beruhen haftet das Hotel nach den gesetzlichen Vorschriften. Im Übrigen sind Schadensersatzansprüche aus Pflichtverletzungen gegen das Hotel ausgeschlossen. Für Geld, Wertpapiere und Kostbarkeiten ist der der Hotelsafe zu benutzen. Sofern nichts Abweichendes ausdrücklich vereinbart wird, bewahrt das Hotel, jedoch jedenfalls keinerlei Geld, Wertpapiere und Kostbarkeiten im Wert von mehr als 800 EUR oder sonstige Sachen im Wert von mehr als 3.500 EUR auf.

8.6 Ansprüche gegen das Hotel verjähren – vorbehaltlich einer etwaigen kürzeren gesetzlichen Verjährungsfrist – spätestens in zwölf Monaten ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Dies gilt nicht für Schadensersatzansprüche gemäß Ziff. 7.5.

 

VIIII. Schlussbestimmungen

9.1 Änderungen und Ergänzungen des Vertrages, der Antragsannahme oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sollen in Textform erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen sind unwirksam.

9.2 Ist der Gast Kaufmann oder juristische Person des öffentlichen Rechts, ist ausschließlicher Gerichtsstand Wiesbaden. Das Hotel kann wahlweise den Gast aber auch am Sitz des Gastes verklagen. Dasselbe gilt jeweils bei Gästen, die nicht unter Satz 1 fallen, wenn sie ihren Sitz oder Wohnsitz nicht in einem Mitgliedsstaat der EU haben.

9.3 Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.

 

Stand: November 2021